Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
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Seit dem 28. April 2010 ist Dieter Burgard Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz.
Vor mehr als 35 Jahren wurde in Rheinland-Pfalz das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen. Seither wurden mehr als 100 000 Petitionen bearbeitet. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wenden sich jährlich an den Bürgerbeauftragten und suchen Hilfe bei der Bewältigung ihrer Probleme mit rheinland-pfälzischen Verwaltungen.
Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag Rheinland-Pfalz und arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags, aber auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen. Das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten vom 03. Mai 1974 regelt seinen gesetzlichen Auftrag. Danach hat er u.a. "... die Stellung des Bürgers ... zu stärken ..." und "auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken".
Häufig fühlen sich Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungen und Behörden nicht gerecht behandelt oder zweifeln deren Entscheidungen an. Der Bürgerbeauftragte unterstützt unabhängig und überparteilich die Hilfe suchenden Menschen. Er vermittelt bei Beschwerden gegenüber Verwaltungen und Behörden und versucht so, für beide Seiten eine akzeptable Lösung zu finden.
Sie können sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder online an den Bürgerbeauftragten wenden. Falls Sie Ihr Problem jedoch lieber in einem persönlichen Gespräch -nach vorheriger Terminvereinbarung- schildern möchten, besteht auch dazu die Möglichkeit. Die Termine der Sprechtage des Bürgerbeauftragten werden ebenfalls rechtzeitig in der örtlichen Presse und in den Amts- und Mitteilungsblättern bekannt gegeben. Sie finden sie auch im Videotext im SWR Fernsehen auf Tafel 725.
Quelle: derbuergerbeauftragterlp.de
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